| HILFSFONDS FÜR VERUNGLÜCKTE MOTORRADFAHRER E.V. | ||||||
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ZIELE DES VEREINS Im Vorfeld eines ersten gesamtdeutschen Hayabusa-Treffens im Rhön-Park-Hotel wurde die Idee zum "Hayabusa-Hilfsfonds" als Initiative der Interessengemeinschaft der www.hayabusa.de geboren.
Auf einer Mitgliederversammlung im Juni 2003 haben wir uns für einen "markenneutralen" Namen entschlossen und heißen seitdem "HfvM" - Hilfsfonds für verunglückte Motorradfahrer.
Wie auch die gesamte Planung, lief die Kommunikation betreffend des Hilfsfonds über das Diskussionsforum der Internetseite www.hayabusa.de.
Dort ist auch für die Mitglieder des Vereins eigens ein internes Forum eingerichtet - die Mitglieder des HfvM, und nur diese, haben dort exklusiven Zutritt und können sich an den Themen und internen Diskussionen rund um den HfvM aktiv beteiligen. In einem zweiten allgemeinen Forum kann jeder Interessierte lesen und schreiben.
Ziel des Vereins (als solcher wird der Hilfsfonds offiziell geführt) ist es, unverschuldet in Not geratene Biker zu unterstützen. Wie kann unsere Hilfe aussehen? Wie und wer entscheidet über die Art und Weise unserer Hilfe? Die Hilfe die wir nach einem unverschuldeten Unfall leisten können, kann sehr vielseitig sein. Wer kennt es nicht? Vielleicht schon einmal persönlich erlebt oder aber von einem anderen Biker gehört was alles nach einem Unfall passieren kann. Mehrmaliges Aufschieben eines finanziellen Ausgleichs bei Schäden durch die gegnerische oder eigene Versicherung, unberechtigte Verweigerung von Mitteln zur Genesung; oder einfach das Fehlen der nötigen Möglichkeiten, um sein Recht auf Schadenersatz zu erlangen ...
... dies sind nur einige Beispiele für Probleme, bei denen wir helfen möchten.
Sollte sich ein Unfallopfer an uns wenden oder ein Opferfall von Dritten an uns herangetragen werden, bedarf es selbstverständlich einer sorgfältigen und genauen Prüfung der Umstände, wieso jemand in Nöte geraten ist. Sofern die von der Mitgliederversammlung gewählten Personen (hier der Vorstand) zu dem Schluss kommen, hier ist einem Opfer Unrecht widerfahren oder wirtschaftliche Not durch unverschuldete Umstände entstanden - dann hilft der Verein, sprich der Hilfsfond. Dies kann sowohl durch Sachleistungen, z.B. Leihnotebook am Krankenbett, als auch durch Finanzleistungen geschehen. Finanzielle Leistungen sind ganz besonders dann sinnvoll, wenn ein Haupternährer in der Familie durch unverschuldeten Unfall ausfällt und die Familie bis zur Zahlung der gegnerischen Versicherung in wirtschaftliche Not gerät. Dann können wir diese schwierige Zeit auch als Darlehenszahlung überbrücken bis die Versicherung leistet.
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